Rechtsprechung
VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht dem Mandanten zuzurechnendem Verschulden des Prozessbevollmächtigten; Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs zum Verschulden bei Verzögerungen bei der Briefbeförderung und Briefzustellung; ...
- Judicialis
VwGO § 60 Abs. 1; ; VwGO § 60 Abs. 2; ; VwGO § 124 a Abs. 6; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Umbau eines ehemaligen Fernmeldedienstgebäudes in ein Wohnhaus; Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Anfechtungsklage einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 03.08.2005 - M 9 K 04.4182
- VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (21)
- BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Eine - nicht durch Bauleitplanung geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist grundsätzlich ein städtebaulich unerwünschter Vorgang; ihn zu vermeiden ist ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 NVwZ 1985, 747 = BayVBl 1985, 666).Aus diesem Grund erfordern es die öffentlichen Belange, bereits beim Vorhaben der Beigeladenen dem Ausgreifen der Bebauung in den Außenbereich entgegen zu treten (vgl. BVerwG vom 25.1.1985 a. a. O.).
- BVerwG, 07.02.1986 - 4 C 30.84
Entbehrlichkeit der Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebotes kann eine Gemeinde nur bei einem privilegierten Außenbereichsvorhaben verpflichtet sein, und zwar dann, wenn sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt oder eine vom Gesetz getroffene Wertung unberücksichtigt bliebe (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 7.2.1986 BVerwGE 74, 19/27 = NVwZ 1986, 917). - OVG Berlin, 25.08.1995 - 2 A 4.93
Bauleitplanung: Zugrundelegung eines Wettbewerbsergebnisses, Festsetzung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Die Erschließung ist nur dann im Sinn von § 35 Abs. 2 BauGB gesichert, wenn sie auf Dauer zur Verfügung steht (BVerwG vom 22.11.1995 BRS 57 Nr. 10).
- VGH Bayern, 18.09.2006 - 1 ZB 05.3080
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Als es abgegeben wurde, stand dem Vorhaben die Veränderungssperre entgegen (vgl. Beschluss vom 18.9.2006 - 1 ZB 05.3080 über die Zulassung der Berufung); inzwischen widerspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 43. Im Übrigen wäre die Erschließung auch dann nicht als gesichert anzusehen, wenn das Erschließungsangebot bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt vorgelegen hätte. - BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66
Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil im Sinn von § 34 BauGB ist jede Bebauung im Gebiet einer Gemeinde, die - trotz vorhandener Baulücken - den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit erweckt, nach Zahl der vorhandenen Gebäude ein gewisses Gewicht hat und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG vom 6.11.1968 BVerwGE 31, 22 = BayVBl 1969, 134). - BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00
Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310 = ZfBR 2000, 428; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277 = ZfBR 2002, 69). - BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96
Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Ausnahmsweise können topographische Gegebenheiten allerdings dazu führen, dass unbebaute, an das letzte Grundstück des Bebauungszusammenhangs anschließende Flächen noch zum Innenbereich zu zählen sind (BVerwG vom 18.6.1997 NVwZ-RR 1998, 157). - BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01
Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, sind dagegen unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z.B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z.B. kleine Wochenendhäuser, Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen die Siedlungsstruktur prägen (BVerwG vom 6.3.1992 BauR 1993, 303; vom 2.3.2000 BauR 2000, 1310 = ZfBR 2000, 428; vom 2.8.2001 BauR 2002, 277 = ZfBR 2002, 69). - BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat anschließt, sind Verzögerungen bei der Briefbeförderung und -zustellung durch die Deutsche Post AG einem Beteiligten nicht als Verschulden anzurechnen, wenn das Schriftstück zu einem Zeitpunkt abgesandt worden ist, zu dem bei den für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten ein rechtzeitiger Eingang der Sendung beim Empfänger zu erwarten ist (vgl. BVerfG vom 7.1.2003 NJW 2003, 1516; BGH vom 30.9.2003 NJW 2003, 3712; BGH vom 13.5.2004 NJW-RR 2004, 1217; jeweils mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung). - BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98
Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …
Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2007 - 1 B 05.3080
Die Voraussetzungen, unter denen auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen ist, liegen nicht vor, weil eine Änderung der Sach- oder Rechtslage, die sich insgesamt zugunsten des Vorhabens der Beigeladenen auswirkt, nicht eingetreten ist (vgl. BVerwG vom 23.04.1998 NVwZ 1998, 1179 = ZfBR 1998, 256). - BVerwG, 11.07.2002 - 4 B 30.02
Begriff der "Bebauung" i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB
- BVerwG, 21.10.1999 - 4 C 1.99
Flächennutzungsplan, Genehmigungsfähigkeit, Gemeinde, Naturschutzgebiet, …
- BVerwG, 12.06.1970 - IV C 77.68
Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich; Nichtberücksichtung des …
- BVerwG, 12.10.1973 - IV C 3.72
Erforderlichkeit eines Bebauungsplans bei einer Erschließungsanlage an der Grenze …
- BVerwG, 06.03.1992 - 4 B 35.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumnis auf Grund anormalen …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.12.1996 - 3 M 103/96
Genehmigungspflicht; Nutzungsänderung; Asylbewerberheim; Außenbereich; Umnutzung; …
- BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02
Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte …
- BGH, 30.09.2003 - VI ZB 60/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis aufgrund nicht …
- BVerwG, 28.10.1983 - 4 C 70.78
zum Wohnhaus umgebautes Wochenendhaus - §§ 29 ff BauGB, zur bodenrechtlichen …
- VGH Bayern, 15.07.2005 - 1 B 04.1080
Wohnhaus oder Wochenendhaus auf einem Seeufergrundstück; Vorbescheid über die …
- BAG, 18.01.2000 - 9 AZN 959/99
Sitzverlegung des Bundesarbeitsgerichts
- VGH Baden-Württemberg, 10.03.2010 - 3 S 2627/08
Innenbereich; Bebauungszusammenhang; Parkplatz; Wohnhaus - Fremdkörper
a) In tatsächlicher Hinsicht erfordert das Erschließungsgebot, dass die in einer öffentlichen Straße verlegten Versorgungsleitungen zumindest bis auf Höhe der Grenze des Baugrundstücks reichen müssen (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 03.12.2007 - 1 B 05.3080 -, BayVBl. 2008, 728 ff. = BRS 71, Nr. 158). - VG München, 04.05.2010 - M 1 K 09.1990
Vorbescheid für Einfamilienhaus; Ortsteil; Erschließung
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Grundstück unmittelbar an die Straße grenzt, in der die Versorgungsleitung liegt, und die Versorgungsleitung zumindest bis auf die Höhe der Grundstücksgrenze reicht (BayVGH v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - juris).Die Möglichkeit eines Anschlusses reicht jedoch zur Sicherung der Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB nicht aus (BayVGH v. 3.12.2007 a.a.O.).
Zur Annahme eines zumutbaren Erschließungsangebotes kann eine Gemeinde nur bei einem privilegierten Außenbereichsvorhaben verpflichtet sein, und zwar dann, wenn sonst eine vom Gesetz eingeräumte Rechtsposition vereitelt oder eine vom Gesetz getroffene Wertung unberücksichtigt bliebe (BayVGH v. 3.12.2007 a.a.O. unter Hinweis auf BVerwG v. 7.2.1986 NVwZ 1986, 917).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 7 A 1236/08
Erteilung einer Baugenehmigung bei Fehlen der Voraussetungen des § 35 …
vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS.
- VG München, 04.07.2019 - M 11 SN 19.1137
Befreiung von Festsetzungen, insbesondere von Abstandsflächen
Bei einer Anfechtungsklage gegen eine Baugenehmigung muss die für die Beurteilung des Vorhabens maßgebliche Sach- und Rechtslage für alle entscheidungserheblichen Genehmigungsvoraussetzungen nach demselben Zeitpunkt bestimmt werden (BayVGH, U.v. 03.12.2007 - 1 B 05.3080 - BayVBl 2008, 728 = juris Rn. 28). - OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2013 - 10 N 24.11
Zulassungsantrag des Beklagten; Nachschieben vom Ermessenserwägungen im …
Es können daher nicht einzelne rechtliche Änderungen, die sich günstig auswirken, isoliert betrachtet und im Kontext mit Vorschriften einer früheren Gesetzesfassung angewendet werden (vgl. BayVGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS 71 Nr. 158, juris Rn. 28). - VG Würzburg, 08.03.2022 - W 4 K 20.1848
Erfolglose Nachbarklage gegen Bauvorbescheid für Mehrfamilienhaus
Ob ein angefochtener Vorbescheid den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, beurteilt sich dabei grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung des Vorbescheids (st. Rspr.; vgl. z. B. BayVGH U.v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - BayVBl. 2008, 728/729). - VG Ansbach, 24.10.2013 - AN 3 K 13.00012
Gesicherte Erschließung; Fuß- und Radweg; bürgerlich-rechtlicher …
Dieses Instrument zur geordneten städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde kann nicht durch einen Einzelnen aus der Hand genommen werden (BayVGH, B. v. 3.12.2007, 1 B 05.3080, BayVBl. 2008, 728 unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 7.2.1986, 4 C 30/84, NVwZ 1986, 917). - VG Cottbus, 30.09.2010 - 6 K 476/09
Anschluss an zentrale öffentliche Schmutzwasserentsorgungseinrichtung
Hiernach kann bei den - nicht dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienenden - unterirdisch angelegten Treppenrostgeneratoren, mögen diese auch im Jahre 2007 noch durch in den Hang eingelassene Türen betretbar gewesen sein, unter Berücksichtigung der vom Beklagten zu ihrer Beschaffenheit vorgelegten Unterlagen nicht von einer Bebauung im genannten Sinne ausgegangen werden, da sie als optisch - ungeachtet ihrer bereits 1998/1999 beseitigten oberirdischen Schornstein- bzw. Abgas-/Entlüftungsvorrichtungen - nicht oder kaum wahrnehmbare rein technische Betriebsanlagen keine "maßstabbildende Kraft" entfalteten, insbesondere keine Besonderheiten aufwiesen, die es rechtfertigten der fehlenden Bestimmung zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen keine maßgebliche Bedeutung beizumessen (…vgl. zu einem solchen Fall etwa BVerwG, Beschuss vom 11. Juli 2002, a.a.O. zu dem Sanitärgebäude eines Campinglatzes mit kleinerem Büroanbau, der dem Gesamtgebäude zumindest teilweise einen gewerblichen Charakter vermittelte, der über den Charakter einer nur vorübergehend genutzten Baulichkeit hinausging; wie hier zu einem ehemaligen Fernmeldedienstgebäude Bayerischer VGH, Urteil vom 18. September 2006 - 1 ZB 05.3080 -, zit. nach juris; Urteil vom 3. Dezember 2007 - 1 B 05.3080 -, BRS 71 Nr. 158). - VG Würzburg, 10.03.2015 - W 4 K 14.768
Ehemalige Forstgebäude; Außenbereich; baurechtlicher Vorbescheid; …
Das ist regelmäßig der Fall, wenn das Baugrundstück an die Straße angrenzt, in der die Versorgungsleitung liegt, und die Versorgungsleitung zumindest bis auf Höhe der Grundstücksgrenze reicht (BayVGH, U.v. 3.12.2007 - 1 B 05.3080 - juris Rn. 48). - VG Würzburg, 01.06.2012 - W 5 K 11.617
Vorbescheid; gesicherte Erschließung; sonstiges Vorhaben; natürliche Eigenart der …
§ 123 Abs. 3 BauGB schließt einen Rechtsanspruch auf Erschließung aus und sichert, dass dieses Instrument zur geordneten städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde nicht durch einen Einzelnen aus der Hand genommen wird kann (BayVGH, B.v. 03.12.2007, Az.: 1 B 05.3080, BayVBl. 2008, 728, unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 07.02.1986, Az.: 4 C 30/84, NVwZ 1986, 917). - VGH Bayern, 25.02.2009 - 1 ZB 08.911
Vorbescheidsantrag für nicht privilegiertes Wohngebäude; Abgrenzung Innenbereich …